

Gesellschafts- und Vertragsrecht
Gesellschaftsrechtliche Strukturen und vertragliche Grundlagen sind das Fundament unternehmerischen Handelns. Frontwing begleitet Unternehmen und Gesellschafter von der Gründung bis zum Konfliktfall – gestaltend, beratend und streitig durchsetzend.
Ob es um die sorgfältige Ausgestaltung einer Satzung, die Verhandlung eines Kooperationsvertrags oder die Durchsetzung von Gesellschafterrechten im Streitfall geht: Wir verbinden rechtliche Gestaltungskompetenz mit der Bereitschaft, erforderlichenfalls auch den Klageweg zu gehen. Unternehmer erhalten bei uns beides – vorausschauende Beratung und entschlossene Vertretung.
Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkte
Beratung bei der Wahl der Rechtsform, Gestaltung individueller Gesellschaftsverträge mit Regelungen zu Geschäftsführung, Gesellschafterrechten, Vinkulierung und Nachfolgeklauseln – auf die konkrete unternehmerische Situation zugeschnitten.
Vertretung in Beschlussmängelstreitigkeiten, Einziehungs- und Ausschlussverfahren sowie bei Auseinandersetzungen über Gewinnverteilung, Informationsrechte und die Abberufung von Geschäftsführern – gerichtlich und außergerichtlich.
Beratung und Vertretung von Gesellschaften bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer sowie Verteidigung von Geschäftsführern gegen derartige Ansprüche – einschließlich D&O-Versicherungsfragen.
Entwurf und Verhandlung von Liefer-, Dienstleistungs-, Werk- und Kooperationsverträgen – mit Blick auf Haftungsbegrenzungen, Leistungsbeschreibungen, Laufzeit- und Kündigungsregelungen sowie Streitbeilegungsklauseln.
Gestaltung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im B2B- und B2C-Bereich, Abwehr von AGB-rechtlichen Angriffspunkten und Beratung zur wirksamen Einbeziehung in den Vertrag.
Streitige Durchsetzung
Gesellschaftsrechtliche Konflikte eskalieren häufig schnell – etwa wenn Gesellschafter in einer Pattsituation stecken, ein Geschäftsführer abberufen werden soll oder Beschlüsse angefochten werden. Als Litigation-Kanzlei sind wir darauf eingerichtet, auch in zeitkritischen Situationen entschlossen zu handeln: durch einstweiligen Rechtsschutz, Anfechtungsklagen oder die gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche vor den Landgerichten Hamburg und darüber hinaus.
Vertragsrechtliche Mandate führen wir ebenso konsequent – von der Abmahnung und dem Rücktritt bis zur Schadensersatzklage. Wer einen gut gestalteten Vertrag hat, steht auch vor Gericht besser da: Beratung und Prozessführung denken wir von Anfang an zusammen.
Unsere Mandanten
Wir beraten Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer mittelständischer Unternehmen, die ihre gesellschaftsrechtlichen Strukturen professionell aufsetzen oder im Konfliktfall handlungsfähig bleiben wollen. Ebenso begleiten wir Unternehmen, die vertragliche Beziehungen rechtssicher gestalten oder gegenüber Vertragspartnern durchsetzen müssen.

